Führerschein ab 17 Jahren
Kreis Karlsruhe. Das so genannte begleitete Fahren mit 17 Jahren soll demnächst möglich sein. Darauf weist die Führerscheinstelle im Landratsamt Karlsruhe aktuell hin. Voraussichtlich Ende November 2007 wird die Landesregierung die Verordnung verabschieden. Die Führerscheinstelle des Landratsamts kann Anträge auf den “Führerschein ab 17″ jedoch erst nach dem Erlass der gesetzlichen Regelung bearbeiten. Den Fahrschulen wird deshalb empfohlen, bis zur Verkündung des Erlasses davon abzusehen, “Führerschein-ab-17″-Fahrschüler aufzunehmen.
Kommentar hinterlassen