Umweltplakette Info
Einführung in Karlsruhe erst 2009 geplant/Umweltplaketten jetzt auch online erhältlich
Karlsruhe. Mit der Einführung der Umweltplakette ist in Karlsruhe erst im Frühjahr 2009 zu rechnen. Vorgesehen ist der Innenstadtbereich zwischen Adenauerring, Entenfang, Hauptbahnhof und Durlacher Tor.
Bürgerservice und Sicherheit empfiehlt allen Autofahrern, die mit ihrem Fahrzeug in der Karlsruher Umweltzone oder auch in Umweltzonen anderer Städte fahren wollen, sich frühzeitig eine Plakette zu besorgen. Ausführliche Informationen zur Karlsruher Umweltzone und zur Erteilung der Umweltplakette gibt es im Internet unter www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/umwelt/klima/faq_klima. Gerne gibt auch das Call-Center-Team von Bürgerservice und Sicherheit unter der Hotline 0721/1 33-39 14 Auskunft.
Umweltplaketten gibt es bei den Bürgerbüros von Bürgerservice und Sicherheit für fünf Euro. Als zusätzliche Dienstleistung bietet Bürgerservice und Sicherheit ab sofort die Möglichkeit, unter www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus die Umweltplakette auch online zu erwerben. Plaketten können ebenso bei den Autoclubs und den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen bezogen werden.
Auf die Umweltzone werden Verkehrsteilnehmer durch ein neues Verkehrszeichen hingewiesen. Für Fahrten in die Umweltzone ist dann eine Umweltplakette erforderlich. Zusatzschilder weisen daraufhin, ob Fahrzeuge mit grüner, gelber oder roter Plakette weiterfahren dürfen. Die Zuordnung der Schadstoffgruppe, die man für sein Fahrzeug erhält, kann anhand des im Fahrzeugschein eingetragenen Emissionsschlüssels festgestellt werden. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser) erhalten eine grüne, für die Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm 3) gibt es eine gelbe, und für die Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm 2) eine rote Plakette.
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne geregelten Katalysator und alte Dieselfahrzeuge) werden nicht gekennzeichnet und dürfen in den Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr fahren. Für die Besitzer solcher Fahrzeuge gibt es aber bereits Nachrüstangebote im Autofachhandel. Neben den positiven Auswirkungen für die Umwelt kann sich die Umrüstung auch steuerlich vorteilhaft auswirken. Fahrzeuge, die nicht nachrüstbar sind, erhalten im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung. Generelle Ausnahmen von den Fahrverboten gibt es unter anderem für Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Oldtimer.
Ausländische Kraftfahrzeuge unterliegen ebenso der Plakettenpflicht wie Pendler, die ihren Arbeitsplatz innerhalb der Umweltzone haben. Betroffen sind auch Fahrzeughalter, die nur kurzfristig in die Zone fahren, etwa um einzukaufen oder einen Besuch zu machen. Wer ohne Plakette angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 40 Euro sowie einem Punkt in Flensburg belegt.
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